【D】法律基礎教養科目模擬試験問題模範解答

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当記事は、以前の記事の問題部分の抜粋です。ミュンヘン大学(LMU)の法律基礎教養科目の模擬試験問題とその解答について書きます。

1. Aufgabe

a) Erläutern Sie die Methoden, mit denen JuristInnen Normtexte auslegen!

  • Wortlaut-Auslegung (grammatikalische): Auslegung der verwendeten Begriffe
    (Alltags- und ev. auch Fachsprache)
  • Historische Auslegung: Rechtsnorm vor dem Hintergrund ihres jeweiligen
    Entstehungsprozesses verstehen.
  • Systematische Auslegung. Einzelne Norm im Zusammenhang mit dem jeweiligen
    Gesetz und der gesamten Rechtsordnung interpretieren.
  • Teleologische Auslegung (Sinn & Zweck): Normen bewerten Interessenkonflikte
    und verfolgen Zwecke, die für Auslegung maßgeblich sind.

※問題文が「Erläutern Sie~」となっているので、4種類のAuslegungen(解釈方法)を紹介するだけでは不十分!それぞれのAuslegungの特徴も記すべし!

b) Aus welchen Gründen sollen JuristInnen diese Auslegungsregeln anwenden?

  • Art. 20 III GG: Gesetzesanwendung statt subjektiv gefärbter Meinung.
  • Rechtsanwender hat höhere Legitimation des demokratischen Gesetzgebers zu
    respektieren. (訳:法の利用者は、民主的立法者のより高い正統性を尊重しなければならない)

2. Aufgabe

a) Stellen Sie am Beispiel des eingetragenen Vereins dar, welche Besonderheiten
„juristische Personen“ im Vergleich zu natürlichen Personen haben!

  • Status als Rechtssubjekt mit Rechtsfähigkeit wird durch Rechtsordnung verliehen.
  • Juristische Person ist unabhängig vom jeweilig wechselnden Kreis der darin zusammen geschlossenen Personen.
  • Juristische Person muss durch gesetzlich/vertraglich autorisierte natürliche
    Personen handeln.
  • Nicht die zusammen geschlossenen natürlichen Personen, sondern juristische
    Person haftet für Fehlverhalten der Organe.

b) Erläutern Sie 2 Beispiele für „absolute subjektive Rechte“ und stellen Sie dar, was
diese Rechte von „relativen Rechten“ unterscheidet!

Relative Rechte existieren nur im Verhältnis zu bestimmten, einzelnen Personen, während absolute Rechte gegenüber generell allen Personen vor Beeinträchtigungen schützen.(訳:相対的権利は、特定の個人との関係においてのみ存在する一方、絶対的権利は一般的にすべての人を障害から保護する)
• Beispiel „Persönlichkeitsrechte“ (Absicherung in Art. 1 I u. 2 GG)
• Beispiel „Eigentum“ (§ 903 BGB / Art. 14 GG)
• Beispiel Patentrecht (Recht des Inhabers auf ausschließliche Verwertung)

※問題文に「2 Beispiele」とあるので、2つ答えれば十分である。

3. Aufgabe

a) Was sind die wesentlichen Inhalte der „Privatautonomie“ und wo ist sie im
Grundgesetz verankert?!

  • Vertragsabschlußfreiheit (Mit wem und ob überhaupt Vertrag abgeschlossen
    werden soll)
  • Vertragsinhaltsfreiheit (Mit welchem Inhalt und in welcher Form Vertrag
    geschlossen werden soll)
  • Grundlage der Privatautonomie im GG: Privatautonomie ist wesentlicher Teil der „allgemeinen Handlungsfreiheit“ und steht unter dem Schutz von Art. 2 Abs. 1 GG.

b) Welche Funktionen erfüllen Normen des Privatrechts?

  • Definition von Akteuren/Personen des Rechtsverkehrs (z.B. Verein, Ehe,
    Rechtsformen von juristischen Personen wie GmbH, AG etc.)
  • Definition der Rechtsgüter, die Rechtssubjekten zugeordnet oder von ihnen
    verschoben werden (z.B. Eigentum, Besitz, Patente etc.).
  • Regelungs “Angebote“ für die Rechtsbeziehungen unter Privaten (z.B. Allgemeines
    und Besonderes Schuldrecht), die bei Fehlen einer vertraglichen Abrede greifen.
  • Entschädigung für unfreiwillige Opfer (insbesondere Recht der unerlaubten
    Handlung, vgl. §§823 ff BGB)

4. Aufgabe

a) Was bedeutet „Rechtsdogmatik“? Welche Aufgaben erfüllt die Rechtsdogmatik
für das Rechtswesen?

  • Begriff der Rechtsdogmatik: Als Lehre vom geltenden Recht systematisiert und
    kommentiert sie die geltenden Rechtsnormen unter kritischer Berücksichtigung
    der bisherigen Anwendungspraxis
  • „Entlastung der Rechtspraxis“: Hilfreiche Vorarbeit für die Rechtsanwender, da
    aktueller Stand des geltenden Rechts
  • „Stabilisierung der Rechtsanwendung“ Entscheider orientieren sich an
    Erkenntnissen der Rechtsdogmatik, was die Rechtsanwendung transparent und
    vorhersehbar macht.
  • Kritik & Fortbildung: Bei Lücken/Defiziten von Rechtsnormen entwickelt
    Rechtsdogmatik Vorschläge zur Fortbildung des Rechts durch Gerichte oder auch
    den Gesetzgeber.

b) Was unterscheidet Recht und Moral und welche Rolle spielt Moral in der
deutschen Rechtsordnung?

  • Recht regelt nur äußeres Verhalten und ignoriert innere Einstellungen des
    Individuums.
  • Recht sichert lediglich das „ethische Minimum“ für existentielle Bereiche des
    Soziallebens, d.h. Kernbereiche der Moral decken sich mit Rechtsnormen (z.B.
    Schutz von Leib und Leben)
  • Rechtsordnung verweist teilweise flexibel auf geltende Moralvorstellungen (z.B. §
    138, 826 BGB)

5. Aufgabe

a) Nennen Sie 3 Ansätze, wie die Allgemeine Gerechtigkeitsformel „Jedem das
Seine“ konkretisiert werden könnte.

  • „Jedem das Gleiche“ (z.B. Rechtspersönlichkeit?)
  • „Jedem nach eigener Leistung“ (z.B. Entlohnung)
  • „Jeder nach Leistungsfähigkeit“ (z.B. bei Steuern und Abgaben?)
  • „Jedem die größtmögliche Freiheit“ (z.B. in der Marktwirtschaft?)
  • „Jedem die gleichen Chancen“ (z.B. im Bildungswesen?)
  • „Jedem nach seinen Bedürfnissen“ (z.B. im Sozialrecht, Sozialhilfe?)

※問題文に「3 Ansätze」とあるので、3つ答えれば十分である。

b) Welche Probleme stellen sich bei dem Versuch, aus der natürlichen oder
göttlichen Ordnung absolute Maßstäbe der Gerechtigkeit abzuleiten?(訳:自然あるいは神の秩序から絶対的な正義の基準を導き出そうとする試みには、どのような問題が生じるのか)

  • „Natürliche Ordnung“ muss interpretiert werden, was unweigerlich eine subjektive
    Perspektive beinhaltet.(訳:“自然の摂理 „は解釈されなければならず、それは必然的に主観的な視点を伴う)
  • Philosophisch betrachtet enthält Natur Fakten, aber keine Normen (Aus einem
    Sein kann kein Sollen abgeleitet werden)
  • Angesichts der Vielzahl von Religionen fehlt es an einem einheitlichen Verständnis
    der „göttlichen Ordnung“.(訳:多くの宗教が存在するため、「神の秩序」を統一的に理解することは出来ない。)
  • Interpretation der Vorgaben von Natur und Vernunft selten konsensfähig, weshalb
    Theorien des Natur-/Vernunftrechts letztlich auf Frage der Definitionsmacht
    hinauslaufen.(訳:自然と理性の要求の解釈が一致することはほとんどない。自然法/理性法の理論は、結局のところ、定義の力の問題に帰結する)

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